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Punkteabbau durch Fahreignungsseminare

Das neue Punktesystem

Am 01.05.2014 traten folgende Maßnahmen nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft:

 ►1-3 Punkte:  Vormerkung durch die Behörde (Punkteabbau durch Fahreignungsseminar möglich, keine  Benachrichtigung durch die Behörde)

 ►4-5 Punkte:  Ermahnung durch Behörde (Punkteabbau durch Fahreignungsseminar möglich, schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar)

Wichtig !!!

Sollten bei einem Punktestand von 5 Punkten weitere Punkte "unterwegs" sein, so ist durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkteabbau   N  I  C  H  T    M  Ö  G  L  I  C  H  !!! (Tattagprinzip)

Ein Widerspruch hat  k e i n e  aufschiebene Wirkung bezüglich des Datums der Rechtskraft vermeintlicher Punkte.

 ►6-7 Punkte:  Verwarnung zur Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr (Punkteabbau durch Fahreignungsseminar  N I C H T  M Ö G L I C H, schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar)

 ►8 Punkte:  Entziehung der Fahrerlaubnis (WICHTIG: Bei Erreichen von 8 Punkten wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und vor Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet !)

 

Wie bauen Sie Punkte ab ? 

Bei einem Punktestand von 1-5 Punkten wird Ihnen durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen. Sie haben alle 5 Jahre die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

 

Ablauf und Ziele

Das Seminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen:

Sie nehmen im Rahmen der verkehrspädagogischen Maßnahme in unserer Fahrschule an zwei Einzel- oder Gruppensitzungen teil, welche jeweils 90 min. betragen und im Abstand von mindestens einer Woche durchgeführt werden müssen. Ziele sollen hierbei die Vermittlung von Kenntnissen, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion sowie die Entwicklung von Verhaltensalternativen sein.

Die Kosten für die verkehrspädagogische Maßnahme in unserer Fahrschule betragen 170,00 € inkl. MWSt. In den Kosten ist das Kursteilnehmerbegleitheft inbegriffen.

Zusätzlich nehmen Sie im Rahmen der verkehrspsychologischen Maßnahme, im Abstand von mindestens 3 Wochen, an zwei Einzelsitzungen  a 75 min. teil, die von einem(einer) erfahrenen, zugelassenen Verkehrspsychologen(in) absolviert werden.

Gerne empfehlen wir Ihnen :

Diplom-Psychologin                                                                                                                                                                                

Sarah Zessin

Dortmunder Str. 18

45 665 Recklinghausen

Tel.: 0 23 61 / 8 48 50 59

SZessin@psychpraxis-re.de

 

 Haftungsausschluss:

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