Neuregelung des theoretischen Unterrichts
Klasse | Grundstoff* Doppelstunden à 90 Minuten | Zusatzstoff Doppelstunden à 90 Minuten |
A | 12 / 6 | 4 |
B | 12 / 6 | 2 |
M | 12 / 6 | 2 |
L | 12 / 6 | 2 |
S | 12 / 6 | 2 |
Mofa | 6 | - |
* Der Grundstoff vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber / die Bewerberin bereits eine Fahrerlaubnis besitzt (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO).
Die theoretische Ausbildung für die Klasse B schließt die Ausbildung für die Anhängerklasse (BE) mit ein (§ 4 Abs. 5 FahrschAusbO).
Ausnahmen von der Ausbildungsverpflichtung regelt § 7 Abs. 1 FahrschAusbO z.B. bei Neuerteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis nach vorhergegangener Entziehung oder bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis usw.
Seit dem 01.01.2009 werden in NRW die theoretischen Fahrerlaubnisprüfugen an zertifizierten TÜV Prüfstellen und Kreishandwerkerschaften elektronisch, am Computer abgenommen.
Zur optimalen Vorbereitung erfolgt bei uns die ergänzende Ausbildung über die Web-Anwendung fahrenlernenmax http://www.fahren-lernen.de . Die Fragebögen können an jedem Internetzugang geübt werden. Informationen, sowie Fragen und Antworten können auch vorgelesen werden. Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen, kann auch von einer Offline-Version Gebrauch gemacht werden.
Es besteht bei uns die Möglichkeit vor dem theoretischen Unterricht die Prüfungsfragen wahlweise am Computer oder auf Papierbögen zu üben.